4.2 Die Beschwerdeführerin führt in ihrer Beschwerde vom 4. Oktober 2021 aus, dass sie und ihr Ehemann im Jahr 2016 offiziell als Ehepaar anerkannt worden seien. Im Juli 2020 habe sie der Vorinstanz mitgeteilt, sie sei verheiratet und im November 2020 habe sie die Lohnabrechnungen ihres Ehemanns sowie dessen Arbeitsvertrag der Vorinstanz eingereicht. In der Folge habe die für sie zuständige Sachbearbeiterin innerhalb eines Jahres viermal gewechselt und sie habe ihre Situation stets neu erläutern müssen.