In Rahmen eines Gesprächs am 9. September 2021 sei der Beschwerdeführerin das rechtliche Gehör gewährt worden. Die Beschwerdeführerin sei informiert worden, dass ihr im Zeitraum vom 1. September 2020 bis zum 31. Juli 2021 durch das fehlende Anrechnen des Konkubinatsbeitrages Schulden in der Höhe von CHF 7'473.80 entstanden seien, die sie nun zurückzuerstatten habe. Gleichzeitig sei der Beschwerdeführerin eine Ratenzahlungsvereinbarung angeboten worden, welche sie aber nicht habe unterschreiben wollen.