4.5 Nach dem Geschrieben kann die Vorinstanz nicht verpflichtet werden, die Nachinspektion vorgängig zu verfügen. Das Verweigern einer Verfügung ist damit zulässig und der Vorinstanz kann folglich kein pflichtwidriges Untätigsein vorgeworfen werden. Die Rechtsverweigerungsbeschwerde ist daher abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist. 5. Kosten