Der Beschwerdeführer hat folglich nur die Möglichkeit im Nachgang an die durchgeführte Inspektion eine (beschwerdefähige) Feststellungsverfügung zu verlangen. Falls die Vorinstanz jedoch gestützt auf die Inspektion Massnahmen verfügt, erübrigt sich auch eine Feststellungsverfügung und der Beschwerdeführer kann nur direkt gegen die Sachverfügung Beschwerde erheben und dabei auch die Inspektion rügen. So oder anders kann die Rechtmässigkeit der Inspektion erst im Nachhinein überprüft werden.