schwerdeführers, namentlich die Anträge, die Nachinspektion sei ersatzlos zu streichen und die ordentliche Führung der Patientenapotheke sei zu bestätigen, gehen somit über das Anfechtungsobjekt einer Rechtsverweigerungsbeschwerde hinaus, weshalb darauf nicht einzutreten ist. 2.2 Streitgegenstand ist somit die Frage, ob das Verhalten der Vorinstanz eine Rechtsverweigerung darstellt. Bei Bejahung dieser Frage wäre die Beschwerde gutzuheissen und die Vorinstanz anzuweisen, innert Frist eine beschwerdefähige Verfügung zu erlassen.20 3. Argumente der Verfahrensbeteiligten 3.1 Argumente Beschwerdeführer