1.6 Der Beschwerdeführer hat die Beschwerde zwar im Namen der B.___ AG gestellt, allerdings hat er sie persönlich unterzeichnet, womit auf die gemäss Art. 32 VRPG auch formgerecht eingereichte Beschwerde unter Vorbehalt der nachfolgenden Erwägungen in Ziffer 2.1 einzutreten ist. 2. Streitgegenstand 2.1 Vorliegend hat der Beschwerdeführer eine Rechtsverweigerungsbeschwerde eingereicht. Zu prüfen ist somit einzig, ob durch das Verweigern einer beschwerdefähigen Verfügung betreffend die Nachinspektion ein pflichtwidriges Untätigsein der Vorinstanz vorliegt. Die weiteren Anträge des Be-