2. Am 19. Juli 2021 kündigte die Vorinstanz für den 24. September 2021 eine periodische Inspektion der Privatapotheke an.2 Bei dieser Inspektion wurde ein Inspektionsprotokoll sowie eine Mängelliste erstellt. Zudem wurde vermerkt, dass eine Nachinspektion erforderlich sei.3 3. Mit Schreiben vom 5. Oktober 2021 wurde der Beschwerdeführer aufgefordert die Mängel zu beheben und der Vorinstanz eine Vollzugsmeldung zuzustellen. Weiter wurde dem Beschwerdeführer in Aussicht gestellt, dass die Betriebsbewilligung von 23. Januar 2020 erst nach positiv verlaufener Nachinspektion bestätigt werden könne. 4