Die Vorinstanz hat bei einer ersten Sichtung der Unterlagen am 5. März 2018 festgestellt, dass die Zahlen nicht übereinstimmen. Gleichentags hat sie den Beschwerdeführer per E-Mail darauf aufmerksam gemacht und gebeten, die Eingabe entsprechend der differenzierten wirtschaftlichen Hilfe zu korrigieren. Der Beschwerdeführer nahm die Korrekturen gemäss Angaben der Vorinstanz vor und führte dazu im Schreiben vom 19. März 2018 aus, wie es zu den Differenzen kam und erklärte, dass er seiner Meinung nach mit der Korrektur 57 Fälle zu viel ausweise.