Betrags korrekt und unter Beizug der E-Mail Korrespondenz zwischen dem Beschwerdeführer und der Vorinstanz ohne Weiteres nachvollziehbar.89 5.2.2.7 Zusammenfassend sind die Voraussetzungen der Spezialnorm für die Vornahme einer Korrektur nach Art. 32 Abs. 2 FILAG gegeben. Demnach erübrigt sich die Prüfung der Voraussetzungen 86 Beschwerde vom 1. Juli 2022, Rz. 9 87 Vgl. Art. 36b SHV 88 Vgl. Fallpauschalen wirtschaftliche Hilfe Art. 34 Abs. 1 SHG Versionen in Kraft per 1. Januar 2018, 2019 und 2020 89 Vgl. E-Mail Vorinstanz vom 16. Februar 2022 (Vorakten 14.0)