verwenden synonym den Begriff «Lastenanteil».81 Der Gemeindeanteil wird jährlich von der zuständigen Stelle der Finanzdirektion berechnet und ist für alle Gemeinden gleich hoch.82 Für die Berechnung des Gemeindeanteils sind die Verhältnisse des dem Vollzugsjahr vorangehenden Jahres massgebend.83 In der angefochtenen Verfügung sind dies die Verhältnisse des Jahres 2021. Vorliegend hat die Vorinstanz die in den Vorjahren zu viel geltend gemachten Fallpauschalen vom lastenausgleichsberechtigten Aufwand des Jahres 2021 abgezogen. Der Abzug hat somit direkte Auswirkungen auf die Berechnung des Gemeindeanteils 2021; mit dem Abzug wird die Gesamtsumme des Lastenausgleichs kleiner.