renzbeträge durch Verfügung bis spätestens Ende Mai des Folgejahres.61 Aufgrund der grossen Anzahl beteiligter Akteure und der Komplexität der Materie ist es erforderlich, dass der Kanton überprüfen kann, ob die Eingaben der Gemeinden im Lastenausgleich korrekt sind.62 Hierfür senden die Gemeinden ihre Prüfungsunterlagen bis spätestens 30. Juni 2022 an das AIS.63 Ebenfalls bis Ende Juni erfolgt die Schlusszahlung: Gemeinden, bei denen aus der Abrechnung ein Guthaben resultiert, erhalten eine Schlusszahlung; Gemeinden, bei denen ein Saldo zugunsten des Kantons entsteht, müssen ihrerseits eine Schlusszahlung leisten.64