5.1.2 Der Lastenausgleich Sozialhilfe gestaltet sich wie folgt: Die Gemeinden sind verpflichtet, dem AIS bis Ende März jedes Jahres die lastenausgleichsberechtigten Sozialhilfeaufwendungen und -er- träge des abgelaufenen Jahres mit den Formularen Sozialhilferechnung/Gesamtübersicht mit den Anhängen/revisionstechnischen Kontrollblättern und der differenzierten wirtschaftlichen Hilfe einzureichen.59 Die Abgeltung (Pauschale pro Fall) basiert auf der durch die Gemeinden und Sozialdienste gelieferten Anzahl Fälle im sogenannten revisionstechnischen Kontrollblatt.60 Gestützt auf die eingereichten Angaben der Gemeinden eröffnet das AIS den Gemeinden die Lastenanteile und die Diffe-