die Möglichkeit auf die Korrekturen eine Beschwerde mittels Verfügung über die Lastenaus- gleichsabrechnung vom 31. Mai 2022 einzureichen.»53 Der Beschwerdeführer antwortete darauf mit E-Mail vom 18. Februar 2022 an die Vorinstanz, dass er eine Beschwerde gegen die Verfügung im Vorstand des Gemeindeverbandes diskutieren werde.54 Zudem erklärte der Beschwerdeführer im Vorfeld, dass er die Korrekturen grundsätzlich verstehe, er habe dies bereits in seinem Schreiben vom 19. März 2018 festgehalten.55