dass diese «fiktiven» Dossiers im revisionstechnischen Kontrollblatt Nr. 4 als wirtschaftliche Hilfe Dossier (Fall) gezählt worden seien. Die Fälle müssten sich jedoch auf Einzelpersonen und nicht auf Sammelkonten beziehen.36 Im revisionstechnischen Kontrollblatt Nr. 4 der Sozialhilferechnung 2020 habe der Beschwerdeführer 24 Dossiers zu viel gezählt und in den Sozialhilferechnungen 2019, 2018 und 2017 habe er 17 bzw. 22 und 22 Dossiers zu viel angegeben. Die Vorinstanz habe sich deshalb entschlossen, eine Korrektur für die Jahre 2018, 2019 und 2020 im Rahmen der angefochtenen Verfügung vom 31. Mai 2022 vorzunehmen.37