Saldo in der Höhe von CHF 13'772’829.30 sei als Teilzahlung bis Ende Juni 2022 auszuzahlen. unter Kosten- und Entschädigungsfolge 17. Die Rechtsabteilung des Generalsekretariats, welche die Beschwerdeverfahren für die GSI leitet,24 holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Vorinstanz beantragt in ihrer Beschwerdevernehmlassung vom 31. August 2022 sinngemäss, die Beschwerde sei abzuweisen.