15. Am 31. Mai 2022 verfügte die Vorinstanz die Abrechnung der Sozialhilfeaufwendungen für das Jahr 2021. Die Vorinstanz hat dabei eine «Korrektur 24 Sammelkontodossiers (vgl. Mail vom 18.02.2022» unter dem Titel Fallpauschale (wirtschaftliche Hilfe) von CHF 56'160.00 und eine «Korrektur Besoldungskosten (Sammelkontodossiers) 2018-2019 (vgl. Mail vom 18.02.2022)» unter dem Titel PraktikantInnen von CHF 90'089.00 vorgenommen. 16. Gegen diese Verfügung hat der Beschwerdeführer am 1. Juli 2022 bei der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) Beschwerde erhoben. Darin beantragt er Folgendes: