3. Per E-Mail vom 5. März 2018 teilte die Vorinstanz dem Beschwerdeführer mit, der erste Abgleich habe ergeben, dass die Anzahl Dossiers und Inkassodossiers der Sozialhilferechnung nicht mit der differenzierten wirtschaftlichen Hilfe übereinstimme. Im revisionstechnischen Kontrollblatt Nr. 4 habe sie deshalb folgende Korrektur vorgenommen: Fall wirtschaftliche Hilfe (Art. 34d SHV6 und Angaben Korrektur BSIG7-Nr. 8/860.111/1.2) Beschwerdeführer gemäss DWH8 Anzahl Fälle (Dossiers) inkl. Inkassodossiers 900 963