4.5 Die Kostennote der Vertreterin des Beschwerdeführers vom 14. Februar 2023 beläuft sich auf CHF 2'358.60 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) und gibt zu keinen Bemerkungen Anlass. Daher sind die dem Beschwerdeführer vom Kanton Bern (GSI) zu ersetzenden Parteikosten auf CHF 2'358.60 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) festzusetzen.