Die Sozialen Dienste der Einwohnergemeinde D.___ werden erstmalig über das Gesuch zu entscheiden haben. Aufgrund der verbleibenden Zuständigkeit der Vorinstanz für die Ehefrau und die Kinder des Beschwerdeführers wird für die Unterstützungseinheit ein getrenntes Dossier zu führen sein. 4. Kosten