2/9 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2022.GSI.2098 6. Die Rechtsabteilung des Generalsekretariats, welche die Beschwerdeverfahren für die GSI leitet,10 holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. 7. Die Vorinstanz hält in ihrer Beschwerdevernehmlassung vom 29. Juli 2022 an ihrer Verfügung vom 1. Juni 2022 fest und beantragt die Abweisung der Beschwerde.