ausgleich pro 2021 unterliegende Sozialhilfeaufwendung anzuerkennen. - Unter Kosten- und Entschädigungsfolge - Die Rechtsabteilung des Generalsekretariats, welche die Beschwerdeverfahren für die GSI leitet,11 holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Vorinstanz beantragt in ihrer Beschwerdevernehmlassung vom 28. Juli 2022 die Abweisung der Beschwerde. Auf die Rechtsschriften und Akten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.