Das Verwaltungsgericht wies mit Verfügung vom 19. August 2020 den Kanton Bern an, für die Dauer des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht die Kosten für den Betreuungsplatz von C.___ in der D.___ zu übernehmen.8 Am 26. Januar 2021 entschied die GSI, dass die Objektfinanzierung der D.___ weitergeführt wird und erteilte eine Gutsprache für einen Kantonsbeitrag von höchstens CHF 800.00 pro Tag an den Aufenthalt und die Betreuung von C.___ in der D.___.9 In der Folge verfügte die Beschwerdeführerin am 7. April 2021 die Einstellung der Übernahme der Differenz der Betreuungskosten von C.___ per 30. Juni 2021.10