Gegen diese Verfügung der Vorinstanz hat C.___ am 12. Juni 2020 bei der Gesund- heits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) Beschwerde erhoben. Darin beantragte er insbesondere, dass der Kanton Bern während der Dauer des gesamten Verfahrens die Kosten für den Betreuungsplatz weiterhin übernimmt.3 Mit Zwischenverfügung vom 10. Juli 2020 hat die GSI dieses Gesuch abgewiesen. Dagegen hat C.___ am 18. Juli 2020 Verwaltungsgerichtsbeschwerde erhoben.4