Mit Verfügung vom 20. Mai 2020 wies das damalige Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern (ALBA, heute Amt für Integration und Soziales (AIS); fortan: Vorinstanz) den Antrag auf Abschluss eines Leistungsvertrages zwischen der Vorinstanz und D.___ für die langfristige Betreuung von C.___ sowie den Antrag um Kostengutsprache für einen Kantonsbeitrag, welcher nach Abzug der Leistungen der Sozialversicherungen die Kosten der Betreuung von C.___ vollumfänglich deckt, ab.2