Die erste Rate wird 30 Tage nach Eintritt der Rechtskraft dieses Entscheides fällig. Die darauffolgenden Raten werden jeweils per Ende eines Monates fällig. Die Vorinstanz wird aufgefordert, die Raten jeweils in Rechnung zu stellen. 3. Die Verfahrenskosten, festgesetzt auf CHF 1’500.00, werden zu 55 %, ausmachend CHF 825.00, der Vorinstanz zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt nach Rechtskraft dieses Entscheides. Die weiteren Verfahrenskosten werden nicht erhoben. 4. Parteikosten werden keine gesprochen. IV. Eröffnung