SHG handelt es sich nicht um einen Ermessenstatbestand.18 Die Härtefallregelung umschreibt Tatbestände, die sich auch allesamt über eine Zumutbarkeitsprüfung, wie sie das Verhältnismässigkeitsprinzip jedem staatlichen Handeln vorschreibt (Art. 5 Abs. 2 BV), erfassen liessen.19 3.2.5 Ob Billigkeitsgründe einen Verzicht rechtfertigen, ist in Würdigung der gesamten Umstände zu beurteilen. Hinsichtlich der Annahme eines Härtefalles sind nicht ausschliesslich finanzielle, sondern auch persönliche, die einzelne Person betreffende Kriterien zu berücksichtigen, beispielsweise