Anfechtungsobjekt ist vorliegend die Verfügung der Vorinstanz vom 25. Mai 2022. Streitgegenstand und damit zu prüfen ist, ob die Vorinstanz den Beschwerdeführer zu Recht zur Rückerstattung von total CHF 4'199.25 verpflichtet hat. 3. Rechtliche Grundlagen 3.1 Allgemeines Wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen, hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf die Mittel, die für ein menschwürdiges Dasein unerlässlich sind (Art. 12 BV6). Jede Person hat bei Notlagen Anspruch auf ein Obdach, auf die für ein menschwürdiges Leben notwendigen Mittel und