Aufgrund dessen verfügte die Vorinstanz am 25. Mai 2022 das Folgende: 1. A.___ ist verpflichtet, den Betrag von CHF 4'199.25 dem B.___ zurückzuerstatten. 2. Die Rückerstattung erfolgt ab 01.07.2022, in monatlichen Raten à CHF 100.-. 3. Die Zahlungsmodalitäten können bei veränderten Verhältnissen jederzeit von Amtes wegen oder auf ein entsprechendes Gesuch hin überprüft und angepasst werden. 3. Gegen diese Verfügung hat der Beschwerdeführer am 8. Juni 2022 bei der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) Beschwerde erhoben. Darin beantragt er sinngemäss die Aufhebung der Verfügung vom 25. Mai 2022.