Somit ist erwiesen, dass die Beschwerdeführerin wiederholt unechte Covid-19-Zertifikate ausgestellt und gegen die Bestimmungen der Covid-19-Verordnung Zertifikate verstossen hat. Bei den verletzten Bestimmungen der Covid-19-Verordnung Zertifikate handelt es sich um gesundheitsrechtliche Vorschriften, welche bei der Anordnung von Massnahmen gemäss Art. 17b GesG berücksichtigt werden. 7. Gesamtfazit