Ob die von der Beschwerdeführerin verwendeten Tests grundsätzlich verkauft und in den Räumlichkeiten der Apotheke durchgeführt werden durften, wurde von der Vorinstanz indes nicht gerügt und ist daher nicht Streitgegenstand. Der Vorwurf besteht einzig darin, dass sie Zertifikate ausstellte, obwohl sie dazu nicht zugelassen war. Schliesslich hat die Beschwerdeführerin vorliegend nicht nur das Testresultat für die Kunden festgehalten, sondern irreführende Dokumente ausgestellt, welche