Es kann nicht verlangt werden, dass ein Laie die Merkmale eines Covid-19-Zertifikates kennen muss. Zudem hält die Beschwerdeführerin im E-Mail vom 29. Oktober 202193 fest, dass sie mit der Durchführung der Tests begonnen habe, da es kein Testzentrum gegeben habe und dass sie Schritte unternommen habe, um QR-Codes ausstellen zu können. Demnach wollte die Beschwerdeführerin sehr wohl offizielle Corona-19-Zertifi- kate ausstellen. Ob die von der Beschwerdeführerin verwendeten Tests grundsätzlich verkauft und in den Räumlichkeiten der Apotheke durchgeführt werden durften, wurde von der Vorinstanz indes nicht gerügt und ist daher nicht Streitgegenstand.