Ob die Beschwerdeführerin ihre Kunden wirklich jederzeit auf die rechtliche Eigenschaften dieser Do- kumente89 hingewiesen hat, erscheint angesichts der zahlreichen Beschwerden von Kunden, welchen der Eintritt ins Sportzentrum verwehrt wurde90, mehr als fragwürdig. Ebenso erscheint es fragwürdig, dass diese Dokumente von Reiseanbietern akzeptiert worden seien.91 Insgesamt vermögen die Vorbringen der Beschwerdeführerin nicht zu überzeugen. Die Beschwerdeführerin bringt vor, sie habe nie behauptet, ein Covid-Testzentrum zu sein oder offizielle Covid-19-Zertifikate auszustellen.92