Da die Beschwerdeführerin weder behauptet habe ein Covid-Testcenter zu sein, noch für Corona- Tests geworben habe, sondern lediglich die Tests frei verkauft, in ihren Räumlichkeiten durchgeführt und das Testresultat in einem Dokument, ohne offiziellen Charakter, festgehalten habe, könne ihr kein Vorwurf gemacht werden.87 6.2 Zwischenfazit Ausstellen von Covid-19-Zertifikaten