Da die Beschwerdeführerin nie unter offiziellem Charakter aufgetreten sei, würden sich schliesslich andere Fragen stellen. Es bestehe kein Verbot die angebotenen Tests zu verkaufen, diese seien lediglich für das Ausstellen eines offiziellen Covid-19-Zertifikates nicht geeignet. Weiter gebe es auch kein Verbot die verkauften Test in den Räumlichkeiten der Apotheke durchzuführen oder die Art des Tests, den Zeitpunkt der Durchführung und das Resultat in einem Dokument festzuhalten.86