Erst nach dem 28. Oktober 2021 habe sich die Beschwerdeführerin überlegt, ob sie Zertifikate im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen ausstellen wolle. Dies habe die Vorinstanz ebenso wenig berücksichtigt, wie die Tatsache, dass ihr keine weiteren Informationen betreffend die Ablehnung ihres Gesuchs gegeben worden seien oder, dass sie bereits seit einiger Zeit Tests verkauft habe. Es erscheine, als wären die Behörden froh gewesen, dass sie Tests angeboten habe und dadurch geholfen habe, die Corona-Krise besser unter Kontrolle zu bringen. Weiter habe sie gegenüber