Die Antwort des Leiters des Sonderstabs auf ihr Vorgehen bei Corona-Tests vom 2. November 2022 sei unklar und stelle keine Erklärung der Rechtslage dar. Nach dem Gespräch vom 19. November 2021 mit einem Mitarbeiter des Sonderstabs, habe die Beschwerdeführerin umgehend ein Gesuch um Erstellung von QR-Codes gestellt. Mit E-Mail vom 25. November 2021 sei ihr ohne weitergehende Informationen mitgeteilt worden, dass ihr aufgrund der neuesten Entwicklungen kein Zugang gewährt werden könne. Erstaunlich sei auch, dass am 21. Dezember 2021 einige Kunden angaben, vom Personal des Sportzentrums auf sie verwiesen worden zu sein.84