Die Beschwerdeführerin hält in der Beschwerde sinngemäss fest, dass die eingereichten Dokumente nur das Testergebnis, unter dem Vermerk «Certificate», festhielten. Am 8. Juli 2021 habe der Inspektor erklärt, dass die Apotheke durchaus berechtigt sei, Tests durchzuführen, ohne über die Pflicht eines QR-Codes oder das Verfahren informiert zu haben. Die Behörden hätten also seit Juli 2021 von den angebotenen Tests und dem ausgestellten Dokument gewusst. Trotzdem habe es bis zum 28. Oktober 2021 keine weiteren Reaktionen gegeben.