Die Vorinstanz hält fest, dass die von der Apotheke ausgestellten Zertifikate ungültig seien und Art. 6, 9 und 12 Covid-19-Verordnung Zertifikate80 verletzen würden. Die Beschwerdeführerin sei mehrfach auf die fehlerhafte Ausstellung der Covid-19-Zertifikate und deren Gültigkeitsvorschriften hingewiesen worden. Sie habe die ausgestellten Dokumente als «Certificate» betitelt, was suggeriere, dass sie Testzertifikate im Sinne der Covid-19-Verordnung Zertifikate habe ausstellen wollen. Obwohl sie um die Rechtswidrigkeit ihrer Zertifikate wusste, habe sie diese weiterhin aus-