Der Vollständigkeitshalber sei festgehalten, dass selbst wenn ein gültiges Rezept vorhanden gewesen wäre, die Abgabe des Arzneimittels Tobradex nicht gesetzeskonform abgelaufen wäre. Die Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimittel darf durch entsprechend ausgebildete Fachpersonen unter der Kontrolle von Personen nach den Buchstaben a und b erfolgen (Art. 24 Abs. 1 Bst. c HMG). Gemäss Botschaft zum HMG vom 1. März 1999 soll dadurch die Abgabetätigkeit von angemessen ausgebildeten Fachpersonen unter der Kontrolle der verantwortlichen Medizinalpersonen ausgeführt