Es ist unbestritten, dass der Geschäftsführer am 7. Januar 2022, in Abwesenheit der Betriebsleiterin oder einer Person mit BAB, einer Patientin das Arzneimittel Tobradex abgegeben hat. Die Abgabe von Arzneimitteln ist in Art. 23 ff. HMG geregelt. Die Arzneimittel werden gemäss Art. 23 Abs. 1 HMG in Kategorien mit und ohne Verschreibungspflicht eingeteilt. Dabei wird jedes zugelassene Arzneimittel von Swissmedic einer Kategorie zugeordnet (Art. 23a Abs. 1 HMG i.V.m. Art. 40 ff. VAM). Bei Tobradex handelt es sich um ein Arzneimittel der Kategorie A.75 Die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel durch Apothekerinnen und Apotheker ist in Art. 24 HMG und Art. 45 ff. VAM geregelt.