deführerin die Frage auf, wer die Verantwortung getragen hätte, wenn der Geschäftsführer das Medikament nicht abgegeben hätte und der Patientin etwas passiert wäre. In solchen Notfällen müsse es klar Ausnahmen geben, um die Patientengesundheit nicht in Gefahr zu bringen. 5.2 Zwischenfazit Abgabe von Arzneimitteln