könne oder er könne übergeordneten Gütern, wie Leben und Gesundheit, den Vorrang geben und einer ihm bekannten Patientin ein Medikament abgeben, welches ihr seit Jahren verschrieben werde und vom Arzt auch bestätigen werde. Vorliegend habe der Geschäftsführer die Gesundheit der Patientin höher gewichtet. Zudem sei das Rezept zwischenzeitlich erneuert worden.70