Der Gesetzgeber gehe klarerweise davon aus, dass die verantwortliche Apothekerin jeweils vor Ort sei und die Arzneimittelabgabe beaufsichtige. Auch in den «Regeln der Guten Abgabepraxis für Heilmittel» der Kantonsapothekervereinigung Schweiz vom 14. September 2009 sei unter der Ziffer 20.3.B2.b festgehalten: «Unter der Kontrolle bedeutet, dass der Apotheker in der Apotheke anwesend ist (in der Regel mit Sichtkontakt)».69 5.1.4 Replik vom 15. Juli 2022