Zudem hätte er wohl von den Polizisten beim Verlassen der Apotheke gesehen werden müssen. Schlussendlich ist jedoch entscheidend, dass in dem Moment, als der stellvertretende Apotheker die Apotheke verlassen hat, diese für das Publikum hätte geschlossen werden müssen. Dies ist vorliegend nicht geschehen, wurde doch noch ein Covid-Test durchgeführt.60 Somit ist erstellt, dass auch an diesem Tag die Apotheke in Abwesenheit der Betriebsleiterin oder einer Stellvertretung geöffnet war.