Einzig betreffend den 8. Januar 2022 bestreitet die Beschwerdeführerin den Sachverhalt. Sie führt aus, dass der stellvertretende Apotheker die Apotheke nach der letzten Transaktion um 17.09 Uhr verlassen habe und daher um 17.20 Uhr, bei Eintreffen der Polizei, nicht mehr vor Ort gewesen sei.58 Gemäss Polizeirapport vom 9. Januar 202259 war die Polizei bereits um 17.00 Uhr vor der Apotheke und habe in dieser Zeit keine angestellte Person beobachtet, welche die Apotheke verlassen habe. Weiter gab der Geschäftsführer gegenüber den Polizisten auch an, dass er der Apotheker und die verantwortliche Person sei und neben ihm noch die Pharmaassistentin am Arbeiten sei.