gar nie geöffnet werden dürfen. Dass die Absage kurzfristig erfolgte, vermag an der rechtlichen Situation nichts zu ändern. Das Gleiche gilt auch für den 7. Januar 2022. Verlässt die Betriebsleiterin aufgrund der Wetterbedingungen die Apotheke früher, muss die Apotheke in diesem Zeitpunkt geschlossen werden.