So führte die Beschwerdeführerin betreffend den 1. Juni 2021 aus, dass die Apotheke am Morgen von 08.18 Uhr bis 09.23 Uhr, bis zum Eingang des E-Mail des stellvertretenden Apothekers, geöffnet war. Anschliessend sei die Apotheke erst am Nachmittag, in Anwesenheit des Stellvertreters, wieder geöffnet worden und es habe bis dahin keine Transaktion stattgefunden.56 Die Beschwerdeführerin gesteht damit ein, dass die Apotheke am Morgen für über eine Stunde geöffnet war, obwohl weder die Betriebsleiterin noch eine Stellvertretung anwesend war.