9/25 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2022.GSI.1341 schriften nichts ändern und könnten daher auch nicht berücksichtigt werden. Somit sei die Apotheke im Jahr 2021 und 2022 mehrmals nur in Anwesenheit des Geschäftsführers, welcher weder eine BAB noch eine Stellvertretungsbewilligung besitze, betrieben worden. 42 4.1.2 Beschwerde vom 13. April 2022