22. Mit Schreiben vom 26. Januar 2022 teilte die Vorinstanz der Beschwerdeführerin mit, dass ein aufsichtsrechtliches Verfahren eröffnet wurde. Sie gewährte der Beschwerdeführerin das rechtliche Gehör zur beabsichtigten Anordnung eines Verweises. 30 23. Am 29. Januar 2022 stellte die Betriebsleiterin erneut ein Gesuch zum Ausstellen von Covid-19-Zertifikaten.31 24. Die Beschwerdeführerin nahm mit Schreiben vom 21. Februar 2022 fristgerecht Stellung zur beabsichtigten Anordnung eines Verweises. 32