10. Die Beschwerdeführerin meldete mit Schreiben vom 14. September 2021 den Vollzug der übrigen Mängel.15 Die Vollzugsmeldung wurde von der Vorinstanz zur Kenntnis genommen.16 11. Mit E-Mail vom 29. Oktober 2021 nahm die Beschwerdeführerin Stellung bezüglich der angebotenen Covid-19-Testungen.17 12. Am 18. November 2021 sollte eine unangekündigte Inspektion stattfinden. Diese konnte jedoch nicht durchgeführt werden, da weder die Betriebsleiterin noch eine Apothekerin oder ein Apotheker mit BAB im Einsatz war.18 13. Am 19. November 2021 fand eine Kontrolle durch den Corona Sonderstab GSI statt.19